Die Schweizer Stimmbevölkerung hat im September 2025 eine Reform der Besteuerung selbstgenutzten Wohneigentums angenommen. Sie verändert den Rahmen für Eigenmietwert und verbundene Abzüge. Die Annahme bedeutet jedoch nicht, dass alle Steuerfolgen sofort gelten.

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen und konkrete Anwendung sind anhand aktueller Informationen von Bund und Kantonen zu prüfen.

Was sich grundsätzlich ändert

Die Reform zielt im beschlossenen Rahmen auf die Abschaffung des Eigenmietwerts und verändert Abzüge im Zusammenhang mit Wohneigentum. Die Folgen können für selbstgenutzte, vermietete und sekundäre Immobilien unterschiedlich sein.

Warum der Nettoeffekt variiert

Entscheidend sind unter anderem Hypothekarschuld, Zinsaufwand, Unterhalt, Nutzung, Kanton und steuerbares Einkommen. Ohne bestätigte Regeln lässt sich nicht allgemein sagen, wer gewinnt oder verliert.

Zu bestätigende Punkte

  • Inkrafttreten und Übergangsregeln;
  • Behandlung der Hypothekarzinsen;
  • Unterhalts- und Energieabzüge;
  • Regeln für Mietobjekte und Zweitwohnungen;
  • kantonale Besonderheiten.

Praktische Schritte

  1. Amtliche Mitteilungen von Bund und Kanton verfolgen.
  2. Hypothekenunterlagen, Rechnungen, Verträge und Zahlungen ordnen.
  3. Unterhalt und wertvermehrende Arbeiten dokumentarisch trennen.
  4. Renovationen nach Dringlichkeit und Gesamtwirtschaftlichkeit planen.
  5. Wesentliche steuergetriebene Entscheide fachlich prüfen lassen.

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Fazit

Die Abstimmung bleibt relevant. Entscheidend sind nun der bestätigte Zeitplan und die Regeln, die für die konkrete Immobilie gelten.

Dieser Inhalt dient allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Regeln und Ergebnisse können je nach Immobilie, Rechtsordnung und persönlicher Situation variieren.