Die Schweizer Grundstückgewinnsteuer belastet den Gewinn beim Verkauf einer Immobilie. Sie wird hauptsächlich kantonal geregelt; Berechnung, Abzüge, Tarife und Ermässigung nach Besitzdauer unterscheiden sich.
Vereinfachte Berechnung
Steuerbarer Gewinn = Verkaufserlös − anrechenbare Erwerbskosten − anrechenbare Verkaufskosten − zulässige wertvermehrende Aufwendungen.
Beispiel: Kauf CHF 700 000, Erwerbskosten CHF 25 000, wertvermehrende Arbeiten CHF 60 000, Verkauf CHF 950 000 und Verkaufskosten CHF 20 000. Der vereinfachte Gewinn beträgt CHF 145 000. Dies ist nicht die Steuer.
Kantonale Unterschiede
Kantone können progressive Tarife, Ermässigungen bei langer Besitzdauer und unterschiedliche Regeln für Unterhalt, Verbesserungen, Erbschaft, Schenkung oder Gesellschaften anwenden. Als grobe Orientierung kann die effektive Belastung von wenigen Prozent bei gewissen lange gehaltenen Objekten bis zu rund 40 % oder mehr bei bestimmten kurzfristigen Verkäufen mit hohem Gewinn reichen. Dies ist kein nationaler Tarif.
Bei CHF 145 000 Gewinn entsprechen illustrative 10 % CHF 14 500 und 30 % CHF 43 500. Diese Werte sind keine Prognose.
Belege aufbewahren
Bewahren Sie Kaufvertrag, Abrechnungen, detaillierte Rechnungen, Zahlungsbelege, Bewilligungen, Fotos, Garantien und Verkaufskosten auf. Trennen Sie Unterhalt, Reparatur und wertvermehrende Arbeiten.
Wie Valory Properties unterstützt
Valory Properties hilft bei der Organisation von Ausgaben, Rechnungen, Projekten und Immobiliendokumenten, bestimmt aber nicht die steuerliche Behandlung.
Dieser Inhalt dient allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Regeln, Sätze und Ergebnisse hängen von Kanton, Immobilie, Besitzdauer und persönlicher Situation ab. Beispiele sind illustrativ.